Beachte: Fischsterben sind meldepflichtig! Sie sind bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde oder einer Polizeidiensstelle anzuzeigen! Wenn Fischkrankheiten (insbesondere Fischsterben) auftreten, ist es unumgänglich, geschädigte Fische zu untersuchen, um zu klären, ob eine Erkrankung oder eine Vergiftung vorliegt. Deshalb gleichzeitig Wasserprobe entnehmen bzw. eine Probenahme veranlassen (siehe auch Merkblatt Gewässerver- unreinigungen)! Welche Fische sind für die Untersuchung geeignet? möglichst noch lebende erkrankte Fische in geeigneten Transportgefäßen zur Untersuchung bringen oder frisch gestorbene Fische (Totenstarre) in Kühltaschen in Zersetzung übergegangene Fische sind ungeeignet Wohin mit den Fischen? untersucht werden die Fische im Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt, Haferbreiter Weg 132-135, 39576 Stendal, Telefon: (03931) 6310 es gibt aber überall in Sachsen-Anhalt Stellen (meist Veterinärämter oder Tierärzte) wo die Fische abgegeben werden können, und dann von dort über einen Kurierdienst nach Stendal gebracht werden die jeweils zuständige Stelle ist telefonisch in Stendal zu erfragen Was ist noch zu beachten? Es sollte eine Beobachtung kranker lebender Fische im Gewässer erfolgen, ob die Fische auffällige Verhaltensweisen zeigen (z. B. krampfhafte Bewegungen, Drehbewegungen, beschleunigte Atmung, Fische sammeln sich am Zulauf). Bitte auch den Landesanglerverband Sachsen-Anhalt (LAV LSA), Geschäftsstelle Halle, informieren!